Immobilienerwerb in Thailand - Rechtliches zum Landkauf in Thailand
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Immobilienerwerb - Rechtliches zum Landkauf in Thailand
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(Haus mit Land - nicht mehr im Angebot!)
Bild einer Immobilie in Thailand

Natürliche oder juristische Personen

In dem "Zivil and Commercial Code of Thailand" hat eine juristische Person dieselben Rechte und unterliegt denselben Verpflichtungen wie eine natürliche Person. Der Ausländer Business "Operation Act" und die Sektion 97 von den "Land Codes" sieht vor, dass ausländische Personen inklusive einer juristischen Person die Hälfte am Aktienkapital der Firma halten kann. Deshalb hat eine Firma dieselben Rechte wie eine Thai-Person. Unter der Sektion 1144 von den "Zivil and Commercial Code" muss jede Firma von einem Direktor oder mehreren Direktoren geführt werden, unter der Kontrolle des Verwaltungsrates der Aktionäre und der vorschriftsmäßigen Statuten der Firma.

Steueraspekte
Eine Firma muss eine Bilanz und Erfolgsrechnung für jedes Jahr einreichen. Eine schlafende Firma zahlt keine Steuern muss aber trotzdem einmal jährlich eine Bilanz und Erfolgsrechnung einreichen, für die Steuern muss sie zweimal eingereicht werden. Es gibt keine Grundstücksteuer solange das Grundstück für den Eigengebrauch und nicht für Gewerbezwecke gebraucht wird.

Hypotheken
Es ist Ausländern erlaubt, Hypotheken als Sicherheit für Darlehen an Thais einzutragen. Es gibt keine Zeitlimits für solche Hypotheken. Die Eintragungssteuer beträgt 1 % der einzutragenden Hypothek.

Wie wird bezahlt?
Wenn Sie ein Grundstück in Thailand kaufen, und Sie es in Thai-Baht bezahlen möchten, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie ausländische Währung eingeführt haben. Ihre Bank, auf die Sie das Geld überwiesen haben, wird Ihnen ein "Thor Tor 3" für diese Transaktion ausstellen. Das "Thor Tor 3" Zertifikat wird gebraucht, um das Geld zu einem späteren Zeitpunkt ohne Einbuße wieder ausführen zu können. Die Bank stellt nur "Thor Tor 3" Zertifikate für eingegangene Beträge von mehr als USD 10.000.- aus.
Die Einfuhr von ausländischer Währung sollte durch einen Darlehensvertrag abgesichert sein. Für Einfuhr von ausländischer Währung ohne "Thor Tor 3" könnte es sein, dass die Steuerbehörde das als Einkommen bewerten würde. Die meisten Grundstück-Agenten erlauben Ihnen die Grundstücke in ausländischer Währung zu kaufen. Wenn die Zeit kommt, dass Sie ihr Grundstück verkaufen möchten, können Sie das auch in ausländischer Währung tun.

Grundstückssteuer
Es gibt zwei verschiedene Typen von Steuer für Grundstücke in Thailand:
1. Landsteuer                  - Die Landsteuer ist sehr klein und beträgt nur ein paar Baht per 1.600 m² pro Jahr.
2. Eigenmietwert-Steuer - Der Eigenmietwert wird mit 12,5% von dem aktuellen oder geschätzten Mietwert besteuert.

Grundstück-Dokument
Das echte Grundstück-Papier wird offiziell "NOR SOR 4 JOR", im Volksmund "Chanot", genannt und wird vom Provincial Landoffice ausgestellt. Landtitel mit diesem "Chanot" sind genau vermessen und mit GPS geplottet. Anhand des nationalen Vermessungsplans werden nummerierte Marksteine im Boden eingegraben.
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