Visa- & Einreisebestimmungen,
Visa-Antrag, erforderliche Dokumente & Finanzmittel, Visum-Verlängerungen
in- & außerhalb Thailands, Overstay, Zollbestimmungen,
Drogen, Strafen und Haftstrafen in Thailand.
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1
Seite zurück |
|
|
|
Visa, Zollbestimmungen & Drogen
in Thailand
- Thailand Informationen
- |
|
(Immigration-Office
in Laem Ngop bei Koh Chang in Thailand)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Visa- und Einreisebestimmungen für Thailand
- Die verschiedenen Thailand-Visa
Bürger aus über 50 Ländern, darunter Deutsche,
Schweizer, Österreicher, Engländer und Amerikaner,
können sich ohne Visum
maximal 30 Tage in Thailand
aufhalten, sofern sie über einen Flughafen einreisen. Voraussetzung ist ein bestätigtes Weiter-
bzw. Rückflugticket. Die Aufenthaltsgenehmigung
für 30 Tage wird bei der Einreise in den Pass gestempelt
(Visa-on-arrival oder Transit-Visum).
Bei Einreise auf dem Landweg wird die Aufenthaltsdauer auf 15 Tagen begrenzt. Touristenvisen
(bis zu 60 Tage Aufenthalt) und Non-Immigrant-Visen
(max. 90 Tage Aufenthaltsdauer) werden von thailändischen
diplomatischen Vertretungen im Ausland
ausgestellt. Non-Immigrant-Visen
werden im Normalfall nur für Geschäftsreisende mit
einer Firmenbestätigung ausgestellt.
Bei Touristenvisen und Non-Immigrant-Visen
können entweder 2 (Double-Entry-Visa)
oder mehrere Einreisen (Re-Entry-Permits)
beantragt werden.
Die folgenden Gebühren und erforderlichen Unterlagen
gelten für Visen
die in Deutschland beantragt werden!
Die Gültigkeit des Visums
bezeichnet den Zeitraum ab Visa-Ausstellung,
in dem Sie nach Thailand
einreisen müssen. |
| Visum-Art |
Aufenthaltsdauer |
Gebühr |
Einreisen |
Gültigkeit |
| Tourist |
60 Tage |
130 € |
1 |
190 Tage |
| Tourist |
60 Tage / Einreise |
160 € |
2 |
180 Tage |
| Tourist |
60 Tage / Einreise |
190 € |
3 |
180 Tage |
| Non-Immigrant |
90 Tage / Einreise |
150 € |
1 |
190 Tage |
| Non-Immigrant |
90 Tage / Einreise |
120 € |
mehrere |
365 Tage |
| Transit |
30 Tage / Einreise |
120 € |
1 |
190 Tage |
| Transit |
30 Tage / Einreise |
140 € |
2 |
180 Tage |
| Transit |
30 Tage / Einreise |
160 € |
3 |
180 Tage |
|
Hier können Sie sich einen 2-sprachigen Visa-Antrag
(Englisch / Deutsch) als PDF-Datei downloaden (188 KB): Visa-Antrag.
Adressen der Botschaften
und Konsulate finden Sie hier: "Thailand Infos",
"Botschaften
/ Konsulate für Thailand".
- Erforderliche Unterlagen
- Original-Reisepass
mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit ab Einreise nach
Thailand.
- Kinderausweise
werden nicht akzeptiert, Kinder benötigen einen eigenen
Reisepass
oder einen Eintrag im Reisepass der Eltern.
- Vollständig ausgefüllter Visa-Antrag,
vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
- 1 Passbild bei gültigem Reisepass.
- Bei Bürgern aus Ostblockstaaten
und Reisenden mit reisepassersetzenden
Dokumenten 2 Passbilder sowie eine Kopie
des Reisepasses.
- Nachweis/Bestätigung über die gebuchte Reise z.B.
Rechnungskopie, Ticketkopie, Reiseplan.
- Freiumschlag mit Ihrer Adresse beschriftet und ausreichend
frankiert, am besten per Einschreiben.
- Visumgebühr
als Bargeld beilegen.
- Finanzen bei der Einreise
Die folgenden Bestimmungen sind seit 2000 gültig, werden
in der Praxis eher selten angewendet.
Folgende Geldmenge müssen Sie gegebenenfalls bei der
Einreise
vorweisen, wobei Kinder unter 12 Jahren von dieser Regelung
ausgenommen sind:
- Visa-on-arrival / Transit-Visum
(30 Tage): 10.000.- Baht pro Person.
- Touristenvisum
(60 Tage) oder Non-Immigrant-Visum
(90 Tage): 20.000.- Baht pro Person.
- Visum-Verlängerung
Die 30-tägige visafreie
Aufenthaltsgenehmigung kann max. um 7
Tage verlängert werden, Kosten: 1900.- Baht (Stand
März 2007).
Das 60-Tage-Touristenvisum
kann nach Ablauf um 30 Tage, danach um 14 und nochmals um
weitere 7 Tage verlängert werden. Diese Verlängerungen liegen allerdings im Ermessen des zuständigen Immigration-Büros, sodass sie auch kürzer ausfallen können.
- Visum-Verlängerung
in Laem Ngop
An der Hauptstraße von Laem Ngop Richtung Trat, ugf.
200 Meter nach der Post, ebenfalls auf der linken Seite. Tel.
039 / 59 72 61, Öffnungszeiten: Mo - Fr von 8.30 - 12.00
und von 13.00 - 16.30 Uhr. (Siehe Stadtplan von Laem Ngop:
: "Das
Festland um Trat".) Für Visa-Verlängerungen
pässlich kleiden, Reisepass, ein Passbild und genügend
Geld mitbringen.
- Erneute Einreise
über Kambodscha
Mit Re-Entry-Permits oder
Double-Entry-Visen kann nach Kambodscha
ausgereist und problemlos innerhalb von Minuten wieder nach
Thailand
zurückgekehrt werden. Auch eine neue 30-tägige Aufenthaltsgenehmigung
ist auf diesem Weg erhältlich. Seit Oktober 2006 werden
diese 30-tägigen Aufenthaltsgenehmigungen maximal 3 mal
hintereinander ausgestellt, danach müssen mindestens
90 Tage im Ausland verbracht werden, bevor wieder ein Transit-Visum
ausgestellt wird!
Der Grenzübergang liegt bei Hat Lek und ist in ungefähr
1 Stunde per Taxi oder Minibus von Trat aus zu erreichen.
Öffnungszeiten von 7.00 - 20.00 Uhr. Dabei sind 1200
Baht für das Kambodschanische
Visum sowie ein Passbild erforderlich
(ohne Passbild sind 100 Baht mehr zu bezahlen). Wenn Sie am
selben Tag wieder nach Thailand einreisen wollen, müssen
weitere 300 Baht bezahlt werden!
Auf der kambodschanischen Seite warten kambodschanische Kinder,
die nach Geld betteln und viele "Helfer", die gegen
einen kleinen Obolus beim Ausfüllen der Visa-Anträge
behilflich sind. Zigaretten und andere Waren können ebenfalls
direkt an der Grenze gekauft werden.
Wer spät am Abend noch nach Thailand einreist, bekommt
evtl. weder Taxi noch Minibus nach Trat!
Ein neues Visum ist problemlos innerhalb eines Tages, einschließlich
Rückweg, von Koh Chang
aus zu beschaffen.
(Weitere Informationen zur Anreise finden Sie unter "Koh
Chang Infos", "An-,
Ab- & Weiterreise / Weiterreise ab Laem Ngop".
Karte siehe "Koh
Kood Special", "Die
genaue Lage im Golf von Thailand".)
-
Overstay in Thailand
Bei Überschreitung der Aufenthaltsgenehmigung
oder des Visums
um einen oder einige wenige Tage, wird bei der Ausreise für
jeden überzogenen Tag eine Geldstrafe von 500 Baht fällig.
Vor dem Abflug deshalb rechtzeitig am Immigration-Schalter
erscheinen, da das Ausfüllen der entsprechenden Formulare
einige Zeit in Anspruch nimmt.
Bei längerer Überziehung ist eine Gerichtsverhandlung
unausweichlich und wer die Strafe nicht bezahlen kann, wandert
unweigerlich ins Gefängnis! Pro Jahr werden gut 100 Deutsche
wegen illegalem Aufenthalt
(Overstay)
inhaftiert!
- Reisepass-Verlust
Zur Sicherheit sollte eine Kopie
des Reisepasses an einem sicheren Ort
aufbewahrt werden! Bei der Botschaft
kann ein neues Dokument beantragt werden, was sehr zeitaufwändig
sein kann. Einige Botschaften
verlangen eine polizeiliche Verlustanzeige.
Grundsätzlich gilt: Niemals den Reisepass
an fremde Personen übergeben. Oft wird das Dokument vom
Moped-Verleih verlangt, hier entweder eine Kopie hinterlassen
oder einen anderen Verleih aufsuchen. |
|
Thailands
Zollbestimmungen
- Einfuhr
Zollfrei
dürfen neben den üblichen täglichen Gebrauchsgegenständen
200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak, 1 Liter Wein oder Spirituosen,
ein Fotoapparat, ein Walk- oder Discman, eine Film- oder
Videokamera und 5 Filme eingeführt werden.
Ausländische Währungen dürfen in beliebiger
Höhe eingeführt werden.
Alles Weitere muss bei der Einreise deklariert und verzollt
werden.
Verboten ist die Einfuhr von Drogen,
Waffen und pornografischer Literatur.
- Ausfuhr
Es dürfen weder Antiquitäten noch Buddha-Statuen
ausgeführt werden.
Die Ausfuhr von ausländischen Währungen ist in
beliebiger Höhe gestattet. Thailändisches
Geld darf nur bis zu einem Betrag von
maximal 50.000 Baht, in Nachbarländer bis max. 500.000
Baht, ausgeführt werden.
Wer an den Flughäfen in Bangkok,
Hat Yai, Phuket oder Chiang Mai Waren im Wert von mindestens
5.000 Baht erworben hat, erhält gegen Vorlage der Quittungen
(pro Quittung mindestens 2.000 Baht) die Mehrwertsteuer
zurück.
- Ausreise aus Thailand
Wer Thailand
per Flugzeug verlässt, muss die Flughafensteuer nicht mehr zusätzlich bezahlen, da diese mittlerweile im Flugticket enthalten ist. Allerdings sollten eventuell anfallende Visa-Überziehungs-Gebühren
von 500 Baht/Tag bedacht werden!
Auch das Bestätigen des Rückflugs, spätestens
72 Stunden vor Abflug, sollte nicht vergessen werden.
|
|
Drogen
und Strafen in Thailand
Drogen
sind in Thailand
generell verboten!
In Thailand
werden wesentlich höhere Strafen für Drogenbesitz
und Drogenschmuggel verhängt, als
in den westlichen Ländern. In besonders schweren Fällen
kann die Todesstrafe
verhängt werden, die allerdings im Gegensatz zu Malaysia
nicht vollstreckt wird. Nicht selten werden Ausländer
für Drogendelikte
zu lebenslänglicher Haft verurteilt, die eventuell auf
30 oder 40 Jahre reduziert wird – was bei den thailändischen
Gefängnissen einem langsamen Todesurteil
gleich kommen kann.
So sollte auch auf den Konsum "weicher" Drogen
wie Marihuana (Ganja)
verzichtet werden. Seit einigen Jahren kommt es in den Touristengegenden
der Rucksackreisenden immer wieder zu Kontrollen, bei denen
auch Urin auf Cannabis-Rückstände
untersucht wird. Ebenfalls gibt es ab und an Gepäckkontrollen
an den Bus-Bahnhöfen, vor allem in Bangkok,
an denen die Reisebusse aus dem Süden, Norden oder Osten
ankommen.
Ausländer werden in Thailand
durchaus genauer unter die Lupe genommen und nicht selten
kommt es vor, dass am Flughafen kurz vor dem Abflug die hailändischen
Zollbeamtent oder gar die amerikanische
DEA (Drug Enforcement Agency) zugreifen!
Rund 60 % aller in Thailand
einsitzenden Deutschen wurden wegen Drogendelikten
verhaftet. Die Dauer der Untersuchungshaft
hängt von mehreren Faktoren ab (Tatvorwurf, Beweislagen,
Zeugenanzahl, Einsatz des hailändischen
Anwaltst), kann unter Umständen
mehrere Jahre dauern! Deshalb
gilt in Thailand
grundsätzlich: Finger weg von allen illegalen
Drogen!
- Weitere Vergehen, die zu Haftstrafen
führen
Die restlichen 40 % der in
Thailand inhaftierten Deutschen sitzen
u.a. wegen sexuellem Missbrauch von Minderjährigen, Raub,
Mord, Diebstahl, Einfuhr / Verbreitung von Falschgeld und
Scheckkartenbetrug ein.
-
Wissenswertes
Auch in Thailand
ist Artikel 36 der Wiener
Konsularrechtskonvention gültig!
Das heißt, dass die ortsansässigen Behörden
verpflichtet sind, unverzüglich die nächstgelegene
Botschaft / Konsulat
zu benachrichtigen, und Sie über dieses Recht zu informieren!
Seit 1997 besteht die Möglichkeit, dass verurteilte
Deutsche einen Teil Ihrer Haftstrafe
in deutschen Gefängnissen
verbüßen. Allerdings ist es den thailändischen
Behörden überlassen, wer zur
Weiterverbüßung ausreisen darf oder nicht. Nicht
selten kommt es vor, dass entsprechende Gesuche abgelehnt
werden, da den thailändischen
Behörden die deutschen
als zu gering erscheinen.
Nach acht Jahren Haft können in
Thailand zu lebenslänglich verurteilte Deutsche
diesen Antrag stellen.
Wurden Freiheitsstrafen
zwischen zwölf und mehr Jahren ausgesprochen, kann der
Antrag nach vier Jahren gestellt werden.
Bei Haftstrafen
zwischen einem und bis zu zwölf Jahren, muss mindestens
ein Drittel der Strafe verbüßt sein.
Geldstrafen, Overstay-Gebühren,
Kautionen und Anwaltsgebühren müssen
selbstverständlich aus eigener Tasche bezahlt werden.
Amnestien
werden zwar regelmäßig vom König per Dekret
verfügt, wegen Drogenvergehen
Inhaftierte sind davon aber ausgenommen! (Angaben:
Stand 2006) |
Quellen: U.a. Thailändisches Konsulate Stuttgart und
Karlsruhe (www.thaikonsulat.de),
www.Pattaya.de. |
|
|
|
|
|
|